Mietvertrag für ein Ferienhaus

 

zwischen

Vermieter: Josef und Melanie Rogmann

 

und Mieter:

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§1 - Mietobjekt:

Möbiliertes Ferienhaus Finca Son Barbasa in: Cami de Can Blaquer, 07560 Capdepera/Mallorca

für maximal 6 Personen

 § 2 – Mietzeit:

 Die Mietzeit dauert vom _______________ bis ______________________ .

Das entspricht ____ Übernachtungen.

 

§ 3 – Mietpreis:

 

Gemäß Rechnung  EURO ____________ total

 

Mit dem Mietpreis sind sämtliche Kosten, wie Wasser, Elektrizität, Bettwäsche, Bade- und Hand- und Strandtücher inbegriffen. Ebenfalls inbegriffen ist der Transfer vom und zum Flughafen Palma de Mallorca sowie ein Leihwagen für die Mietzeit. Voraussetzung für den Leihwagen ist, dass der/die Fahrer das 27. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

 § 4 – Bezahlung, Fristen, Rücktritt vom Vertrag:

Anzahlung: 25% – sofort nach Rechnungserhalt

Restzahlung: 75% – bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn

Kaution: 250 Euro

Selbstbeteiligung für Schäden am Fahrzeug: 250 Euro

Die Anzahlung beträgt 25% des Gesamtmietpreises und ist bei der Buchung fällig. Der unterschriebene Mietvertrag stellt die schriftliche Buchungsbestätigung dar und ist rechtsverbindlich. Bei telefonischen Reservierungen gibt der Vermieter 14 Tage feste Option bis zum Erhalt des Mietvertrags und der Anzahlung.

Nach diesem Termin erlischt die Reservierung automatisch.

Die Anzahlung wird auf den Gesamt-Mietpreis angerechnet. Die Restzahlung (inklusive der Kaution) ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit, fällig. Wird diese Restzahlung nicht fristgemäß geleistet (Valutastellung ist spät. 4 Wochen vor Beginn des Anreisedatums des Mieters), gilt dies (seitens des Mieters) als Rücktritt vom Vertrag und eine bereits geleistete Anzahlung wird als pauschale Rücktrittsgebühr einbehalten. Der gebuchte Termin wird dann innerhalb 2 Werktagen wieder zur freien Verfügung gestellt.

 

§ 5 – Bezahlung bei einer kurzfristigen Anmietung:

 

Bei einer Buchung bis zu 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der volle Mietpreis (inklusive der Kaution) sofort nach Erhalt des Mietvertrages zu überweisen (Valutastellung ist 3 Tage nach Erhalt des Mietvertrages).

 

§ 6 – Kaution:

 

Es ist erforderlich, „mit der Restzahlung“ (= spät. 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit) eine Kaution i. H. von 250 Euro zu überweisen! Nach Urlaubsende und der ordnungsgemäßen Abnahme des Hauses, wird diese Kaution, sofern keine Schäden und/oder Mängel im Haus festgestellt wurden, sofort in bar erstattet. Auf eine Kaution kann bei bekannten Mietern verzichtet werden.

 

§ 7 – Rücktritt vom Vertrag seitens des Mieters:

 

Sollte der Mieter von seiner Buchung zurücktreten müssen, so ist ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich möglich.

Der Vermieter wird sich auf Wunsch des Mieters nur im schriftlichen Auftrag um einen adäquaten Nachmieter bemühen. Sollte der Mieter selbst einen adäquaten Nachmieter stellen, so ist eine Umschreibung der Buchung und die Ausstellung eines neuen Mietvertrages erforderlich, die nur vom Vermieter vorgenommen werden kann. In beiden positiven Fällen wird dann die Höhe der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten

( Tabelle siehe unten ) auf 50 EUR Bearbeitungsgebühr begrenzt. Wird für den stornierten Zeitraum kein adäquater Nachmieter gefunden, so ist der Mietpreis durch den Mieter, bzw. eine Rückerstattung durch den Vermieter bei bereits geleisteter Restzahlung wie folgt zu leisten:

 

Ersatzanspruch des Vermieters bei einem Rücktritt

– Stornierung bis 75 Tage vor Mietbeginn: die volle Anzahlung

– Stornierung ab 74. bis 45. Tag vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises 

– Stornierung ab 44. bis 30. Tag vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises

– Stornierung ab 29. Tag vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises.

Ein Rücktritt vom Mietvertrag gilt nur mit schriftlicher Erklärung! Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem Vermieter.

 

§ 8 – Versicherung:

 

Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Ölpest, Feuer, terroristische Gewalthandlungen o. ä.) haftet der Vermieter nicht. In solchen Fällen gehen entstehende Mehrkosten zu Lasten des Mieters. Wird der Vermieter durch höhere Gewalt an der Vermittlungstätigkeit gehindert, so kann er entschädigungslos kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls nicht vom Vermieter zu vertreten sind, die Vermietung, so wird dem Mieter das Angebot unterbreitet die Reservierung rückgängig zu machen. In diesem Fall erhält der Mieter den geleisteten Mietpreis zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche.

Das Fahrzeug ist Haftpflicht- und Vollkaskoversichert.

 

§ 9 – Haftung:

Der Mieter haftet für die Schäden, die er und/oder die ihn begleitenden Personen bzw. Besucher im oder am Haus oder Fahrzeug des Vermieters verursachen. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für die der Mieter selbst zuständig ist und/oder für die den Mieter begleitenden Personen verantwortlich sind.

 

§ 10 – An- und Abreise:

 

Die Abreise muss aus organisatorischen Gründen bis ca. 13 Uhr erfolgt sein (kann bei nicht direkter Weitervermietung nach Absprache). Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich. Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort.

 

§ 11 – Personenzahl, Haustiere:

 

Das Mietobjekt darf maximal mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Das Mitbringen von Haustieren muss unbedingt vereinbart werden!

 

§ 12 – Sachschäden, Gewährleistung, Mängelanzeigen:

 

Der Mieter ist verpflichtet, das Haus und die gesamte Einrichtung sowie das Fahrzeug sehr sorgfältig zu behandeln, bzw. seine Gäste und/oder Mitbewohner darauf aufmerksam zu machen. Zuwiderhandlungen gegen diese Mietbedingungen haben u.a. den Verlust der Kaution, sowie – je nach Verstoß – die sofortige Räumung des Mietobjektes zur Folge.

Beanstandungen, die schon bei Antritt der Mietzeit festgestellt werden, sind unmittelbar zu melden. Wir werden dann umgehend für Abhilfe sorgen. Schadenersatzansprüche ohne Mängelanzeige sind ausgeschlossen.

 

§ 13 – Gerichtsstand:

 

Für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt Aachen als Gerichtsstand. Maßgebend ist deutsches Recht.

 

Wichtig:

 

Der vorliegende Vertrag tritt erst in Kraft, wenn dieser unterzeichnet im Besitz des Vermieters ist und die vereinbarten Zahlungen geleistet worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Vermieter das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne gegenüber dem Mieter ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten.

Im Doppel erstellt und beidseitig unterzeichnet.

 

 

Datum/Unterschrift: _______________________________________

Vermieter

 

 

Datum/Unterschrift: _______________________________________

Mieter

 

 

Bankverbindung der Vermieter

 

Josef und Melanie Rogmann

Sparkasse Aachen

IBAN: DE81 3905 0000 0009 6200 71

BIC: AACSDE33XXX